Badeordnung


Der Förderverein Loßburger Bäder e.V. freut sich über Ihren Besuch im Freibad Loßburg!

Die Badegäste werden angehalten, die nachstehenden Regelungen zu beachten und in ihrem eigenen Interesse die Ratschläge der Mitarbeiter zu befolgen, sie dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in unserem Freibad und somit dem Interesse aller seiner Nutzer.

Die nachstehenden Regelungen sind mit dem Betreten des Freibades Loßburg verbindlich. Ihre Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Bitte teilen Sie diese unserem Kassenpersonal mit.

Allgemeines
Das Freibad Loßburg wird seit der Badesaison 2011 vom Förderverein Loßburger Bäder e.V. als Vereinsbad betrieben. Die angebotenen Leistungen können grundsätzlich nur durch den Erwerb eines Transponders und aktive Mitgliedschaft im Förderverein Loßburger Bäder e.V. in Anspruch genommen werden. Zu festgelegten Öffnungszeiten ist die Nutzung des Freibades auch für jedermann durch Lösen einer Eintrittskarte möglich.

Mit Betreten des Bades werden diese Badeordnung, die Satzung des Fördervereins Loßburger Bäder e.V. sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als verbindlich anerkannt und liegen zur Einsicht aus. Sie können an der Kasse vor Lösen der Eintrittskarte eingesehen werden.

Die jeweils gültigen Preise und die Badezeiten ergeben sich aus den Aushängen. Badegäste, die diese Badeordnung nicht befolgen oder Anweisungen der Mitarbeiter nicht Folge leisten, können zeitlich begrenzt oder auch dauernd von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und für verlorene Karten wird kein Ersatz geleistet. Saisonkarten/Transponder, Einzel-Eintrittskarten und 10er Karten sind auf Verlangen jederzeit vorzulegen.

Zur Aufbewahrung von Kleidung und Wertsachen während des Badens stehen den Badegästen abschließbare Schrankfächer zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Benutzung eines Schrankfachs besteht nicht.

Die Badegäste erhalten beim Lösen der Eintrittskarte gegen Hinterlegung eines Pfands von 5,00 Euro einen Schlüssel mit der Nummer des Schrankfaches. Bei Verlust des Schlüssels ist ein Betrag von 5,00 Euro zu entrichten, der durch Aufrechnung des hinterlegten Pfands bezahlt wird. Beim Verlassen des Freibades ist das Schrankfach zu leeren.

Nach dem Schließen des Freibades noch verschlossene Schrankfächer können vom Aufsicht führenden Personal geöffnet werden. Der Förderverein Loßburger Bäder e.V. ist nicht verpflichtet, vorgefundene Gegenstände dauerhaft zu verwahren.

Im Interesse aller Badegäste sind Besucher,

  • die unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss sonstiger Rauschmittel stehen,
  • die Tiere mit sich führen oder
  • die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes, offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden

sind von der Benutzung des Freibades ausgeschlossen.

Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder An- und Auskleiden können, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist die Benutzung des Freibades nur zusammen mit einer verantwortlichen erwachsenen Begleitperson gestattet.

Der Betreiber kann den allgemeinen Badebetrieb jederzeit einschränken (z.B. für schwimmsportliche Veranstaltungen, Veranstaltungen, Turniere, etc.). Ansprüche gegen den Betreiber aus diesem Grund sind ausgeschlossen.

Die Kasse schließt 30 Minuten vor Ende des öffentlichen Badebetriebes. Badegäste, die nicht Mitglied des Fördervereins Loßburger Bäder e.V. sind, haben das Freibad spätestens 19 Uhr zu verlassen. Dies gilt auch für minderjährige Mitglieder des Fördervereins Loßburg Bäder e.V., die sich nicht in Begleitung eines erziehungsberechtigten Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person befinden.
Kinder unter 7 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen verantwortlichen Aufsichtsperson Zutritt. Diesen obliegt die unbeschränkte Aufsichtspflicht über die Kinder.

Bei Schul-, Vereins- oder Gemeinschaftsveranstaltungen ist die Lehrkraft, der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung dieser Badeordnung verantwortlich.

Haftung

  • Der Betreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • Die Badegäste benutzen sämtliche Anlagen und Einrichtungen auf eigene Gefahr, auch bei anweisender Verpflichtung und unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtungen in einem gebrauchssicheren Zustand zu erhalten.
  • Dies gilt auch für die auf den Stellplätzen des Freibades abgestellten Fahrzeuge.
  • Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt worden sind, haftet der Betreiber nicht.
  • Auf die von natürlichen Materialien ausgehenden Gefahren wird hingewiesen. Den Eltern oder Erziehungsberechtigten obliegt bei Nutzung der Spielgeräte einschließlich des Kinderspielbereichs die alleinige Aufsichtspflicht. Eltern haften für ihre Kinder.
  • Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast, bei Schul- oder Gruppenveranstaltungen usw. die jeweilige Aufsichtsperson.
  • Für abhanden gekommene Gegenstände der Benutzer (Kleidung, Geld, Wertsachen usw.) leistet der Betreiber keinen Ersatz. Gegenstände, die im Badebereich gefunden werden, sind beim Aufsichtspersonal oder an der Kasse abzugeben.
  • Die Benutzung der Schrankfächer geschieht auf eigenes Risiko der Benutzer.
  • Fundsachen werden nach Ablauf der Badesaison entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Bestimmungen für alle Badegäste
Das Freibad Loßburg dient der Entspannung und Erholung seiner Gäste. Für einen angenehmen Aufenthalt sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber anderen Badegästen erforderlich. Die Mitarbeiter stehen als fachkundige Berater zu Verfügung. Deshalb sind die folgenden Regelungen zu beachten:

  • Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen verlangt Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit zuwider läuft.
  • Besucher haften bei Schäden durch Unachtsamkeit bei der Benutzung dieser Anlagen u. Geräte selbst.
  • Alle technischen Anlagen und Betriebseinrichtungen dürfen nicht betreten werden.
  • Im Beckenbereich darf weder gegessen, getrunken noch geraucht werden.
  • In den Beckenbereich dürfen keine zerbrechlichen Gegenstände z.B. Glas oder Porzellan oder scharfkante Gegenstände mitgebracht werden.
  • Papier-, Speise- und sonstige Abfälle (insbesondere Zigarettenkippen und Kaugummi) sind in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
  • Das Rauchen in geschlossenen Räumen (insbesondere Aufenthalts-, Umkleide- und Sanitärräumen) sowie in den Badebereichen ist nicht gestattet. Die Liegeflächen und Gebäudeumgangsbereiche sind von Zigarettenresten freizuhalten und die bereitgestellten Aschenbecher zu nutzen.
  • Musikinstrumente oder Tonwiedergabegeräte zu benutzen sowie sonstiger Lärm ist nicht erlaubt, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
  • Spiele, die das Badeleben stören können, z.B. Ballspiele, sind nur auf den hierfür bestimmten Plätzen gestattet.
  • Der Eltern-Kind-Bereich darf nur von Kindern unter Aufsicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten genutzt werden. Generell sollen Eltern und Erziehungsberechtigte bis zur sicheren Wassergewöhnung mit den Kindern in das Wasser gehen, da sie im Sinne der Ordnung und Sicherheit die Verantwortung tragen.
  • Es ist nicht gestattet, andere Badegäste unterzutauchen, in das Becken zu stoßen oder Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die eigene Gesundheit oder die Dritter zu gefährden.
  • Das Springen in den Badebereich ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen erlaubt.
  • Beim Einspringen in das Schwimmbecken ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist; das Einspringen vom seitlichen Beckenrand ist untersagt.
  • Die Benutzung der Sprunganlagen ist nur geübten Schwimmern gestattet und geschieht immer auf eigene Gefahr. Sie darf nur erfolgen, wenn die Anlagen vom Aufsichtspersonal zur Benutzung freigegeben worden sind. Jeder Springer hat sich vor dem Sprung zu vergewissern, dass der Sprungbereich im Becken frei und die erforderliche Wassertiefe vorhanden ist. Der Sprungbereich ist nach erfolgtem Sprung unverzüglich zu verlassen.
  • Die Freizeiteinrichtungen - insbesondere die Großwasserrutsche - werden entsprechend der geltenden Unfall-Verhütungs-Vorschriften und der von den Herstellern vorgegebenen Benutzungsanleitungen genutzt. Hierzu gehören insbesondere der Treppenaufstieg, das Wasserrutschen und der Abgang von der Großwasserrutsche.
  • Die Rutsche darf nur benutzt werden, wenn die Anlage vom Aufsichtspersonal zur Benutzung freigegeben worden ist und die Rutschfläche zwischen dem Badegast und der Wasserfläche und der Eintauchbereich frei sind. Es darf weder kniend noch stehend gerutscht werden. Der Aufenthalt im Eintauchbereich der Rutsche ist nicht gestattet, wenn diese zur Benutzung freigegeben ist.
  • Erfordert der allgemeine Badebetrieb eine Einschränkung der Sport- und Spielmöglichkeiten, können die verantwortlichen Mitarbeiter die Nutzung einschränken.
  • Bei Gewitter sind die Becken und Liegewiesen zu verlassen.
  • Barfußbereiche dürfen nicht in Straßenschuhen betreten werden.
  • Der Aufenthalt im Badebereich ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Badekleidung muss sauber sein (frei von Sand und anderem Schmutz).
  • Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung des Betreibers.
  • Fahrräder, Mopeds oder andere Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Der Betreiber haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.
  • Die vom Betreiber geliehenen Sachen sind pfleglich zu behandeln und vor Verlassen des Bades zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.


Aufsicht
Das Aufsichtspersonal ist für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im gesamten Bereich des Freibades sowie für die Einhaltung dieser Badeordnung zuständig. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen

  • die Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährden oder stören
  • die andere Badegäste oder das Personal belästigen oder beleidigen
  • die Bade- und Freizeiteinrichtungen beschädigen oder verunreinigen
  • die trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Badeordnung verstoßen

auf die Dauer von bis zu 7 Tagen des Bades zu verweisen.

Widersetzungen ziehen Anzeigen wegen Hausfriedensbruch nach sich.

  • Gezahlte Eintrittsgelder werden nicht zurückerstattet. Dies gilt auch für die Transponder.
  • Die Mitarbeiter sind angehalten Kontrollen durchzuführen.

Ergänzende Bestimmungen für Mitglieder
Die nicht-öffentliche Nutzung des Freibades Loßburg, d.h. die Nutzung außerhalb der für den öffentlichen Badebetrieb tatsächlich geltenden Öffnungszeiten, durch die Mitglieder des Fördervereins Loßburger Bäder e.V., erfordert grundsätzlich neben der Mitgliedschaft die Inhaberschaft eines eigenen Transponders und ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gestattet:

Die Satzung sowie die Badeordnung werden von jedem Vereinsmitglied anerkannt. Mit der Ausgabe des Transponders wird jedes Vereinsmitglied EDV-Technisch registriert, mit dem es sich Zugang zum Freibad sowie ggf. zu der Wärmekabine verschaffen kann. Der Transponder darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Minderjährige Mitglieder des Fördervereins Loßburger Bäder e.V., die sich nicht in Begleitung mindestens eines erziehungsberechtigten Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Person befinden, dürfen das Freibad ausschließlich während der tatsächlich stattfindenden Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb benutzen. Sie haben das Freibad spätestens bis zum Ende der für den öffentlichen Badebetrieb geltenden tatsächlichen Öffnungszeiten zu verlassen.

Diese Regelung gilt für minderjährige Mitglieder im Rahmen einer Einzel- wie auch im Rahmen einer Familienmitgliedschaft.

Volljährigen Mitgliedern obliegt bei der Mitnahme ihrer Kinder die alleinige Aufsichtspflicht. Sie haben ferner darüber hinaus grundsätzlich gegenüber allen badenden Minderjährigen die Weisungsbefugnis, wenn eine Gefahr für Badende oder die Anlage besteht.

Dem volljährigen Mitglied ist bewusst, dass in einem Schwimmbecken typisch auftretende Gefahren bei der Ausübung des Schwimmsports bestehen und dass es sich durch gesteigerte Vorsicht darauf einzustellen hat. Es trägt insbesondere für die eigenen Kinder eine gesteigerte und alleinige Sorgfalts- und Aufsichtspflicht.

Ihm ist auch bewusst, dass außerhalb der für den öffentlichen Badebetrieb geltenden tatsächlichen Öffnungszeiten keine organisierte Badeaufsicht anwesend ist!

Das unbeaufsichtigte Schwimmen erfolgt daher stets in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Verein haftet gegenüber seinen Mitgliedern nicht.

Vor der Ausgabe des Transponders hat jedes volljährige Mitglied daher nochmals gesondert sowohl die Satzung als auch diese Badeordnung schriftlich anzuerkennen sowie eine Haftungsausschluss- und Haftungsverzichtserklärung für sich und seine Kinder schriftlich abzugeben.

Die anwesenden Mitglieder sind bei Ertrinkungsgefahr, Unglücks- und Notfällen verpflichtet, unverzüglich Hilfe zu leisten bzw. geeignete Rettungs- und Hilfsmaßnahmen einzuleiten. Die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses wird angeraten.

Nichtschwimmer dürfen nur den mittels Seilen abgetrennten Nichtschwimmerbereich benutzen.

Bei missbräuchlicher Verwendung des Transponders, insbesondere durch die unberechtigte Weitergabe, der Verschaffung eines kostenlosen Zutritts für Nichtberechtigte etc. oder dem Verstoß gegen die Badeordnung, wird die Transponder-Registrierung aus Sicherheitsgründen durch den Vorstand auf Kosten des Mitglieds gelöscht und eine Neuaktivierung gegen Zahlung einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro erteilt.

Das Mitglied ist auf Verlangen des Vorstandes verpflichtet, den Namen des unberechtigten Empfängers des Transponders zu nennen.

Die Bade-, Sport- und Spielanlagen sind von den Mitgliedern ungeachtet der für sie geltenden Öffnungszeiten spätestens bei Einbruch der Dunkelheit zu verlassen. Der Aufenthalt ist dann nur noch im Bereich der durch den Freibadkiosk bewirtschafteten Fläche zulässig.

Das Überklettern des Zaunes kommt einem Hausfriedensbruch gleich und wird auch entsprechend geahndet werden.

Die nicht-öffentliche Nutzung kann durch die Mitglieder auch an Tagen erfolgen, an denen kein öffentlicher Badebetrieb stattfindet (z.B. bei Regenwetter).

Bei wiederholter Missachtung der Regeln kann ein Mitglied bzw. dessen Familie vom Förderverein Loßburger Bäder e.V. ausgeschlossen werden.

Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten für den allgemeinen Betrieb der Anlage werden jährlich öffentlich bekannt gegeben. Während der Badesaison kann das Freibad oder Teile davon bei ungünstiger Witterung oder aus sonstigen Gründen vorübergehend bzw. während eines Badetages auch für einen längeren Zeitraum geschlossen werden. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung der Eintrittsgelder besteht nicht.

Einzel-Eintrittskarten sind nur am Lösungstag gültig und berechtigen nur an diesem Tag zum einmaligen Eintritt. Gelöste Einzel-Eintrittskarten müssen bis zum Verlassen des Bades aufbewahrt und auf Verlangen der Mitarbeiter vorgezeigt werden.

Mitglieder sind dazu angehalten, ihre Jahreskarten mit sich zu führen. Es werden Kontrollen durchgeführt.

Wenn nicht anders angegeben gelten folgende Öffnungszeiten:
Für Mitglieder täglich von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr

Öffentlicher Badebetrieb
Montag bis Freitag: 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr
An Schlechtwettertagen: 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Die Badedauer für den einzelnen Badegast ist innerhalb der täglichen öffentlichen Badezeiten grundsätzlich nicht beschränkt. Sie kann – falls notwendig, z.B. aus Gründen der Betriebssicherheit – beschränkt werden.

Während der notwendigen täglichen Reinigungsarbeiten kann es zu Einschränkungen im Badebetrieb kommen. Insbesondere während der Beckenreinigung die Mo. Mi. Fr., zwischen 07.00 Uhr und 11 Uhr durchgeführt wird, ist der Schwimmbereich nicht nutzbar.

Diese Badeordnung wurde von der Mitgliederversammlung des Fördervereins Loßburger Bäder e.V. am 1. Mai 2011 gebilligt und vom Vorstand in seiner Sitzung vom 17. Mai 2011, 29. April 2018, 01. Juni 2021 und am 19. April 2022 redaktionell überarbeitet.

Förderverein Loßburger Bäder e.V.

Michael Hoffer
Kirchhofweg 10
72290 Loßburg

Geschäftsstelle Freibad Loßburg
Schömberger Straße 21
72290 Loßburg

Öffnungszeiten 2024

Freibad ab 25.05.2024:
Täglich von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr

An Schlechtwettertagen von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Kiosk ab 25.05.2024:
Mo. - Fr. von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Sa., So. und Feiertag 12 Uhr bis 19 Uhr

An Schlechtwettertagen von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Vereinsanschrift

Förderverein Loßburger Bäder e.V.

Vorsitzender Michael Hoffer

Kirchhofweg 10
72290 Lossburg

Telefon 07446 / 3625 (Freibad) nur bei Betrieb
Telefon 07446 / 9507031 (privat)

E-Mail: info (at) lossburger-baeder.de
Internet: www.lossburger-baeder.de

Geschäftsstelle

Freibad Loßburg

Schömberger Str. 21
72290 Loßburg

Telefon 07446 / 3625

E-Mail: info (at) lossburger-baeder.de
Internet: www.lossburger-baeder.de

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